Pilgermesse am Freitagabend findet trotz Ausfalls der Wallfahrt statt

Pilgermesse am Freitagabend findet trotz Ausfalls der Wallfahrt statt

Wie schon vor einiger Zeit mitgeteilt, muss die Fußprozession Bocholt-Kevelaer in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Um aber die Verbundenheit mit Kevelaer zum Ausdruck zu bringen, soll die Pilgermesse, die immer am Vorabend der Wallfahrt, also am Freitag um 19.00 Uhr stattfindet, trotzdem gefeiert werden. Da die Corona-Auflagen eine Messe mit den sonst üblichen Besucherzahlen in St. Georg unmöglich machen, hat sich der Vorstand entschlossen, in diesem Jahr zeitgleich in den drei Bocholter Pfarrgemeinden am 21.8.2020 um 19.00 Uhr eine Pilgermesse zu halten. Diese soll in den Pfarrkirchen St. Georg, Liebfrauen und Ss. Ewaldi (da die St. Josef-Kirche noch wegen Renovierung geschlossen ist) stattfinden. Wenn sich die Teilnehmer einigermaßen gleichmäßig auf die drei Kirchen verteilen sollten, könnten ca. 450 Pilger daran teilnehmen. Die Messe in St. Georg wird Pfarrer Alfred Manthey, der in diesem Jahr als geistlicher Begleiter der Wallfahrt vorgesehen war, zelebrieren. Er hat sich dankenswerterweise auch für 2021 als geistlicher Begleiter zur Verfügung gestellt.

Die Wallfahrtsleitung in Kevelaer hat den Vorstand der Fußprozession Bocholt-Kevelaer gebeten, trotz der Absage der Wallfahrt als Zeichen der Verbundenheit in Kevelaer ein Kerzenopfer darzubringen. Daher wird eine Abordnung des Vorstandes am Samstag, dem 22.8.2020 um 19.45 Uhr, also etwa zu der Zeit, zu der die Pilger normalerweise die Basilika erreichen, dort stellvertretend für die durch Corona verhinderten Pilger in Kevelaer eine Kerze opfern. Damit folgen wir einer alten Tradition, denn beim letzten Ausfall der Wallfahrt aus gesundheitlichen Gründen wegen eines Choleraausbruchs an der anderen Rheinseite im Jahr 1866 wurde es ebenso gehandhabt.

Auch das übliche Kerzenopfer in St. Georg, welches sonst am Montag bei der Rückkehr nach Bocholt dargebracht wird, soll stattfinden, aber nicht am Montag, sondern am Freitagabend in die Pilgermesse in St. Georg integriert werden.

 

Der Vorstand der Fußprozession Bocholt-Kevelaer

 

 

BBV vom 26.06.2020

Fußpilger laufen nicht nach Kevelaer

„Schweren Herzens“ hat der Vorstand die Wallfahrt abgesagt

 
Freitag, 26. Juni 2020 - 11:28 Uhr

von Stefanie Himmelberg

 

Bocholt - Lange hatten die Verantwortlichen gehofft. Doch jetzt steht fest: Die Fußwallfahrt nach Kevelaer am vierten Augustwochenende ist abgesagt. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, betont Alfons Schmeink, Vorsitzender der Bocholter Fußpilger. Der Vorstand habe sich „schweren Herzens“, aber einstimmig für die Absage ausgesprochen.

© Sven Betz

 
Fußpilger laufen nicht nach Kevelaer
Dieses Bild gibt es in diesem Jahr nicht: Die Wallfahrt der Fußpilger – hier beim Einzug in die St.-Georg-Kirche nach dem Rückweg – ist abgesagt.FOTO: Sven betz

Lange stand die Bocholter Fußwallfahrt vom 22. bis 24. August fest im Pilgerplan des niederrheinischen Marienwallfahrtsortes. „Der Vorstand wollte so lange wie möglich alle Optionen zur Durchführung der Wallfahrt offenhalten“, berichtet Schriftführer Ludger Mertens. Das frühe Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bis Ende August hätte daran nichts geändert.

„Da die Wallfahrt in den letzten Jahren durchgehend unter tausend Teilnehmer hatte, wäre dies allein noch kein Grund für eine Absage gewesen“, so Mertens. Doch mit der Verlängerung des Verbots bis Ende Oktober änderten sich auch die Rahmenbedingungen für kirchliche Veranstaltungen.

Laut einem Schreiben von Dr. Klaus Winterkamp, Generalvikar des Bistums Münster, können Wallfahrten jetzt nur mit bis zu 100 Teilnehmern stattfinden – unter Einhaltung der Hygienevorgaben und des Mindestabstands von 1,50 Metern. Das allerdings ist für die Bocholter Pilger nicht machbar. Rund 800 hatten sich in den vergangenen Jahren auf den Weg gemacht.

Selbst wenn einige aus Furcht vor einer Ansteckung freiwillig verzichtet hätten, hätte man in mehreren Gruppen laufen müssen. Die würden sich wegen der erforderlichen Abstandsregeln aber so weit auseinanderziehen, dass der reguläre Verkehr erheblich gestört würde. Die Polizei hat früh signalisiert, dass sie einer solchen Wallfahrt nicht zustimmen würde.

Auch viele andere praktische Fragen stellten die Organisatoren vor Probleme: Wie sieht die Versorgung der Pilger in den Gaststätten entlang der Strecke aus? Was ist mit der Benutzung der Toiletten in den Lokalen, was mit dem Toilettenwagen? Wie schafft man es, dass sich die einzelnen Pilgergruppen in den Pausenorten nicht begegnen?

Schon jetzt dauert der mehr als 50 Kilometer lange Fußmarsch von 6.30 Uhr bis 20 Uhr. Noch weiter ausdehnen könnte man den Zeitrahmen kaum. Auch das gemeinsame Singen und laute Beten, das ja einen wesentlichen Teil der Wallfahrt ausmacht, wäre wohl nicht machbar – wegen der möglichen Verbreitung des Coronavirus durch Aerosole.

Erhebliche Schwierigkeiten sahen die Organisatoren auch bei der Versorgung der Pilger durch die Sanitäter. Umfangreiche Hygienevorgaben würden eine normale Betreuung unmöglich machen. Viele Sanitäter gehören außerdem zur Risikogruppe und wären vielleicht sowieso nicht dabei.

Seit 1733 – wahrscheinlich aber schon wesentlich länger – gehen die Bocholter zur „Trösterin der Betrübten“ nach Kevelaer. Sie sind eine der größten Gruppen, die Kevelaer jedes Jahr erreichen. Die Wallfahrt hätte vom 22. bis 24. August stattfinden sollen. Für Alfons Schmeink wäre es die zweite Wallfahrt als Vorsitzender der Fußprozession Bocholt-Kevelaer gewesen.

Bereits 1866 einer Seuche zum Opfer gefallen

Fünf Mal vermerkt die Chronik in den vergangenen 200 Jahren eine Absage der Bocholter Fußwallfahrt, berichtet Schriftführer Ludger Mertens. Bereits 1866 fiel sie einer Seuche zum Opfer: Auf linksrheinischem Gebiet sollten Fälle von Cholera aufgetreten sein, daher verzichteten die Bocholter lieber. 1827 hatte der Bischof die Wallfahrt bereits wegen „sittlicher Bedenken“ verboten.

1919 und 1945 – jeweils kurz nach Kriegsende – legten die Besatzungsmächte ihr Veto ein. 1923 erlaubten die damaligen belgischen und französischen Behörden keine Wallfahrten in das von ihnen besetzte linksrheinische Gebiet. Um überhaupt eine Marienwallfahrt durchführen zu können, organisierte der Pilgervorstand eine Zugfahrt von Bocholt nach Münster mit anschließender Fußprozession nach Telgte.

Quelle: BBV vom 26.06.2020

 

 

 

Absage der Fußprozession 2020

Fußprozession Bocholt Kevelaer 2020 fällt aus!

Die Fußprozession Bocholt-Kevelaer, die vom 22.-24.8.2020 stattfinden sollte, kann wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden.

Bereits seit April wurden die Vorstandsmitglieder immer wieder von Pilgern angesprochen, ob denn die Fußwallfahrt nach Kevelaer in diesem Jahr stattfinden werde. Die Anfragen häuften sich immer mehr als die Pfarrgemeinde St. Georg Ende Mai in einem Pfarrbrief verkündete, alle Wallfahrten nach Kevelaer seien für dieses Jahr abgesagt worden.

Das stimmte allerdings zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht. Der Vorstand wollte so lange wie möglich alle Optionen zur Durchführung der Wallfahrt offen zu halten. Zwar gab es frühzeitig den Beschluss der Politik, Großveranstaltungen ab 1.000 Personen bis zum 31.8.2020 zu untersagen, aber da die Wallfahrt in den letzten Jahren durchgehend unter 1.000 Teilnehmer hatte, wäre dies allein noch kein Grund für eine Absage gewesen.

Ein größeres Problem stellten dann schon die einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln dar. Angesichts der Ende April einsetzenden Lockerungen der Bestimmungen bestand aber immer noch die Möglichkeit, dass dies auch unsere Wallfahrt betreffen könnte.

Bei einem Gespräch mit der zuständigen Polizeidienststelle im Juni ließ sich dann aber absehen, dass eine Durchführung der Wallfahrt uns vor nicht zu lösende Probleme stellen würde. Danach wären Gruppen von mehr als 10 Personen zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig. Hinzu kämen einzuhaltende Mindestabstände.

Nachdem zum 15.6.2020 das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen hatte, hat unser geistlicher Leiter bei der Wallfahrt 2010, Dr. Klaus Winterkamp, der Generalvikar des Bistums Münster, einen Brief zu den veränderten Rahmenbedingungen für kirchliche Veranstaltungen verfasst. Demnach könnten nun Wallfahrten mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden, wenn die üblichen Hygienevorschriften und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten würden. Im Freien sei dann eine Rückverfolgbarkeit, wer sich in wessen Nähe aufgehalten hat, nicht mehr erforderlich.

Dies ändert sich aber dann, wenn die Gruppe in den Innenbereich von Kirchen oder Kapellen gelangt. Hier wäre der Veranstalter verpflichtet, genaue Listen zu führen, wer (genaue Anschrift) wo gesessen hat.

Weiter stellen sich erhebliche Probleme bei der Nutzung der Gastronomie, insbesondere, wenn die Beköstigung (z.B. bei ungünstiger Witterung) in geschlossenen Räumen stattfinden muss.

Von einer ehrenamtlich organisierten gastronomischen Versorgung rät Dr. Winterkamp dringend ab.

 

Hinzu kommen erheblich Hygieneauflagen bei der Toiletten Nutzung nicht nur in den Gaststätten. Dies führt dazu, dass ein Einsatz des uns sonst zur Verfügung stehenden Toilettenwagens nicht durchführbar wäre, weil nach jedem einzelnen Toilettengang eine Desinfizierung erforderlich wäre.

 

Weitere erhebliche Schwierigkeiten bestünden bei der Versorgung durch unsere Sanis. Zum einen würde dadurch, dass ein großer Teil der Truppe zur Risikogruppe gehört, nur eine deutlich verringerte Anzahl an Helfern zur Verfügung stehen, was man notfalls in Kauf nehmen könnte, wenn man davon ausgeht, dass auch die Zahl der Pilger deutlich geringer sein dürfte. Zum anderen würden aber auch bei den Sanis umfangreiche Hygiene- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften gelten, die eine normale Betreuung der Pilger unmöglich machen würden.

 

Hinzu kommt, dass selbst dann, wenn die Wallfahrt in mehreren kleineren Gruppen (bis 100 Personen) laufen würde, ein normaler Ablauf durch die Abstands- und Hygiene Regelungen nicht möglich wäre. Von lautem Gesang und lautem Beten wäre wegen der dabei möglicherweise verbreiteten Viren möglichst abzusehen.

 

Außerdem würden sich selbst Gruppen von 100 Personen auf den Straßen infolge der einzuhaltenden Abstandsregeln soweit auseinanderziehen, dass sie die Länge einer sonst üblichen Gruppe erreichen dürften. Hinzu kommt, dass dann durch eine solche Reihe von Gruppen der Verkehr deutlich länger gestört würde als normal. Hierzu hat uns die Polizei auch frühzeitig klar gemacht, dass sie einer solchen Durchführung der Wallfahrt nicht zustimmen könne.

Weiter Probleme ergäben sich dadurch, dass sich die Gruppen an den Pausenorten nicht begegnen dürften, wodurch sich der zeitliche Rahmen der Wallfahrt (6.30 Uhr bis 20.00 Uhr) erheblich verlängern würde.

 

Nachdem dann in der letzten Woche die Politik auch noch bereits jetzt beschlossen hat, die Regelungen für Großveranstaltungen bis zum 31.10.2020 zu verlängern, hat sich der Vorstand in seiner Sitzung am 19.6.2020 schweren Herzens entschlossen, die diesjährige Fußprozession Bocholt-Kevelaer abzusagen.

 

Zum bisher letzten Mal war die Wallfahrt 1945, also vor 75 Jahren, ausgefallen.

 

 

Der Vorstand der Fußprozession Bocholt-Kevelaer